Wie sag ich’s …
im Beruf?

Stock-Foto. Mit Model gestellt.

Diagnose Multiple Sklerose. So sagst du’s auf der Arbeit.

Die Diagnose steht fest. Und nun? Kann ich mit Multipler Sklerose in der Arbeit so weitermachen wie bisher? Werde ich auffallen? Soll ich besser etwas sagen oder lieber nicht? Werden dann alle noch normal mit mir umgehen können? Auf alle diese Fragen gibt es keine eindeutige Antwort, denn sie hängt von deiner Leistungsfähigkeit und der Schwere deiner Symptome sowie von deinem Job und Arbeitgeber:in ab.

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Kurz vorweg die Rechtslage

Du bist nicht verpflichtet, deine Kolleg:innen oder Chef:in über deine Krankheit zu informieren. Das gilt selbst dann, wenn die vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann. Wenn die Symptome deiner MS aber dich selbst oder Kolleg:innen gefährden, musst du deine:n Arbeitgeber:in in jedem Fall über die genauen gesundheitlichen Einschränkungen informieren.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit gilt auch mit MS die reguläre Vereinbarung des Arbeitsvertrages: dich sofort arbeitsunfähig zu melden und je nach Vereinbarung zwischen dem ersten bis dritten Tag deiner Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen. Alle anderen Angaben sind immer freiwillig und gut zu überlegen. Neu ist allerdings, dass dich dein:e Arbeitgeber:in jetzt nach sechs Monaten Firmenzugehörigkeit nach einer Schwerbehinderung fragen darf. Ob du hier wahrheitsgemäß antwortest oder nicht, solltest du vorher mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht abklären, falls du mit einer solchen Frage rechnest. Du kannst dich am besten für deine Rechte einsetzen, wenn du dich über deine Möglichkeiten im Rahmen des Gesetzes auskennst. Der Ratgeber für Menschen mit Behinderungen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann dir hilfreiche Informationen vermitteln. Auch beim Integrationsamt stehen Berater:innen zur Verfügung, die dich im Arbeitsleben mit MS unterstützen können, falls du von einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung betroffen bist.

Wann sag ich’s meinen Lieblingskolleg:innen?

Wenn wieder einmal alle den Kopf im Büro zusammenstecken und über deine permanente Müdigkeit witzeln, ist vielleicht die Zeit für ein offenes Gespräch gekommen. Leg die Karten auf den Tisch und sag ganz klar, was mit dir los ist. Dann stehst du nicht mehr so unter Druck. Stell dir vor, du musst keine Ausreden mehr erfinden, warum du deine Arbeit nicht geschafft hast. Du musst nicht mehr zur Toilette rennen, um heimlich Tabletten zu schlucken. Du musst nicht mehr verhehlen, dass dich die hohe Dosis an Kortison gerade schier umhaut. Hört sich das nicht nach einer richtig guten Idee an? Sei einfach wieder du selbst! Und für alle, die Angst haben, dass die lieben Kolleg:innen hinterher komisch zu dir sind: Du wirst überrascht sein, wie positiv die meisten im Büro damit umgehen und dich unterstützen werden. Vielleicht sogar unvoreingenommener als deine Freund:innen. Du bist dir trotzdem unsicher, ob du deinen Kolleg:innen von deiner MS erzählen solltest? In deiner neurologischen Praxis wird man deine Einwände diskutieren – und dich sicher gut beraten.

Wann sag ich’s meinem Chef:in?

Spätestens wenn du deinen Job nicht mehr in der vorgegebenen Zeit schaffst, solltest du über ein offenes Gespräch mit dem Chef oder der Chefin nachdenken. Sprich am besten vorab mit deine:r Neurolog:in. Er:Sie kann dir aus Erfahrung eine ungefähre Vorstellung geben, mit welchen Einschränkungen du im Arbeitsleben in welchem Zeitraum rechnen musst. Auch eine arbeitsrechtliche Beratung kann hier hilfreich sein, wenn du dich vorher über deine Rechte informieren möchtest. Wer über deine MS informiert ist, kann wahrscheinlich deutlich besser auf dich eingehen – so auch dein:e Arbeitgeber:in. Vermutlich mit viel Verständnis. Auch rechtlich bringt dir deine Offenheit Vorteile. Dein:e Arbeitgeber:in hat durch die Kenntnis deiner Diagnose nämlich die Möglichkeit, dir deine Arbeit angenehmer zu gestalten. Das kann eine MS-freundlichere Arbeitsplatzausstattung sein, eine größere Nähe zur Toilette oder vielleicht sogar mehr Ruhe.

Sag ich’s im Bewerbungsgespräch?

Das musst du nicht. Es sei denn, du gefährdest durch die körperlichen Einschränkungen deiner MS dich selbst oder Dritte. Sagen wir mal so: Wenn du ausgeprägte Sehstörungen hast, solltest du besser nicht mehr als Busfahrer:in arbeiten. In solchen Fällen bist du verpflichtet, die Wahrheit über deine gesundheitlichen Einschränkungen zu sagen. Auch wenn du einen Schwerbehindertenausweis hast, darfst du das nicht verschweigen.

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